TRGS 800: Brandschutz bei brennbaren Gefahrstoffen im Betrieb
Wer brennbare oder oxidierende Stoffe lagert oder verarbeitet, braucht über Explosionsschutz hinaus konkrete Brandschutzmaßnahmen – nach TRGS 800 in der Gefährdungsbeurteilung.
TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen, bei denen Brandgefährdungen entstehen können. Sie ist Teil der umfassenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und § 6 GefStoffV – parallel zum baulichen Nachweis nach BauO NRW.
Wer nur an EX-Zonen denkt, übersieht oft klassische Brandlast: Lösemittel, Öle, Reiniger, Lacke, Gase in Flaschen, Staub neben brennbaren Flüssigkeiten. TRGS 800 strukturiert Maßnahmen für Betrieb, nicht Genehmigung.
Grenzfall ja: Lackiererei mit GB nach TRGS 800, Zündquellenkatalog (Anlage 2), Feuerlöscher nach Brandklasse, BMA-Zonen abgestimmt, Heißarbeiten nur mit Erlaubnisschein. Grenzfall nein: Gefahrstofflager ohne GB, „steht eh im BSK“ – Arbeitsschutz-Pflicht bleibt.
Was die TRGS verlangt
Kernpunkte der TRGS 800:
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung – inkl. Prüfliste Anlage 3
Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen
Fluchtwege, Notausgänge, Kennzeichnung, Betriebsanweisung und Unterweisung
Brandschutzmaßnahmen im Einzelnen
Typische Maßnahmen aus TRGS und Praxis: Mengenbegrenzung und Lagerung in zugelassenen Behältern; Lager getrennt von Zündquellen und Rettungswegen; ausreichende Löschmittel (Feuerlöscher-Typ nach Brandklasse B und ggf. C); Brandmeldeanlage oder manuelle Alarmierung; Rauchableitung und Lüftung; keine Heißarbeiten ohne Erlaubnisschein.
Bei oxidierenden Stoffen: getrennt von brennbaren Material lagern – Verwechslung mit „normalen“ Lagerregeln ist ein häufiger Audit-Mangel.
Baulicher Brandschutz (Brandabschnitt, Löschwasser) aus Genehmigung; TRGS 800 ergänzt Betrieb und Gefährdungsbeurteilung – beide Dokumente müssen zusammenpassen.
Kraftstofflagerung und TRGS 800 überschneiden sich bei Tanks und Kanistern – einheitliche GB.
BSB, BSO und Dokumentation
Brandschutzbeauftragter sollte TRGS-800-Maßnahmen in BSO und Begehungen prüfen. Nach Unfällen oder Near-Miss: GB fortschreiben. Unterweisung aller Beschäftigten mit Zugang zu Gefahrstoffbereichen – nicht nur Lageristen.
Praxis: Betrieb und Nachweisführung
TRGS 800: Brandschutz bei brennbaren Gefahrstoffen im Betrieb gehört in NRW in die laufende Betriebsdokumentation – nicht nur in die Eröffnungsphase. Abgrenzung: Genehmigungskonzept ersetzt keine wiederkehrende Instandhaltung; Unterweisung ersetzt keine Übung.
Praxisfall: Bei Begehung fehlten Fortschreibungen nach Umbau – Auflage mit Frist bis zur Nachreichung aktualisierter Pläne oder Protokolle. Orientierungswert: Verantwortliche und Prüfintervalle schriftlich benennen.
Nachweis für Geschäftsführung und Versicherung: Ordner Brandschutz Betrieb mit Index und Versionsdatum.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst TRGS 800 (GMBl 2011) für Betreiber zusammen. Stoffspezifische TRGS (Lösemittel, Lackierereien) können zusätzlich gelten. Er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fragen
Für wen gilt TRGS 800?
Für Arbeitgeber mit Tätigkeiten an brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen, wenn Brandgefährdungen möglich sind – unabhängig von der Gebäudegröße.
Reicht das Explosionsschutzdokument?
Nein als Ersatz. EX-Dokument deckt explosionsfähige Atmosphäre ab. TRGS 800 adressiert Brandschutz bei brennbaren/oxidierenden Stoffen breiter.
Welche Anlagen gehören in die GB?
Lager, Abfüllung, Verarbeitung, Reinigung, Entsorgungsstellen – alles, wo Stoffe austreten oder sich entzünden können. Anlage 3 ist Prüfhilfe.
Brauche ich eine BMA?
Abhängig von GB, Größe und Belegung – TRGS 800 verlangt wirksame Alarmierung; ob BMA oder organisatorische Lösung, ist einzelfallbezogen.
Gilt TRGS 800 in Sonderbauten?
Ja zusätzlich. Sonderbau regelt baulich; TRGS 800 regelt betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen im genehmigten Gebäude.
Was ist mit oxidierenden Stoffen?
Eigene Anforderungen – fördern Brand von anderen Materialien. Lagerung getrennt, Kennzeichnung, GB mit Zündquellen und Inkompatibilitäten.
Von der Ratgeber-Einordnung zur konkreten Leistung: Brandschutzberatung, Konzept oder betriebliche Organisation – wir melden uns mit einer passenden Einschätzung.