Leichtschaum flutet den ganzen Raum
Leichtschaum-Löschanlagen sind für besondere Brandgefahren wirksam – sie füllen geschützte Räume in wenigen Minuten (typisch 2 bis 5) mit Schaum. Anders als Sprinkler oder Handlöscher geht es nicht um punktuelles Löschen, sondern um Volumenflutung.
Nach der Verschäumungszahl (VZ) unterscheidet man Schaumarten: Schwerschaum bis VZ 20, Mittelschaum VZ 21 bis 200, Leichtschaum (Hochschaum) über VZ 200. Schwerschaum und Mittelschaum erreichen in der Regel keine Höhen mit Erstickungsgefahr. Leichtschaum hingegen ist dafür ausgelegt, den Raum zu füllen – mit gravierenden Folgen für Personen, die noch im Schutzbereich sind.
Die DGUV-Fachinformation FBFHB-010 (Stand 14.11.2019, 2 Seiten) warnt vor dieser Personengefährdung und nennt Präventionsmaßnahmen für den Betrieb.
Wann wird Schaum lebensgefährlich?
Nach Auslösung beginnt die Vorwarnzeit: akustische und ggf. optische Signale sollen alle im Schutzbereich rechtzeitig warnen. Erst danach startet die Schaumflutung.
Sobald der Boden bedeckt ist, steigen Stolper- und Rutschgefahr – Hindernisse sind nicht mehr sichtbar. Reicht der Schaum bis Kopfhöhe, sind Sicht und Orientierung praktisch unmöglich. Atmen fällt schwer, Erstickungsgefahr ist gegeben.
Grenzfall ja: Mitarbeiterin verlässt den Schutzbereich nach Sprachalarm innerhalb der Vorwarnzeit – sicher. Grenzfall nein: Zwei Personen suchen noch Unterlagen, weil „der Schaum ja erst später kommt“ – bei verkürzter oder fehlender Vorwarnzeit tödliches Risiko.
Prävention: raus in der Vorwarnzeit
Grundsatz: Alle Personen müssen den Schutzbereich von jedem Standort aus in der Vorwarnzeit ohne Eile verlassen können, bevor die Flutung beginnt. Brand ist Stresssituation – Panik ist real. Klare Signale, bekannte Fluchtwege und Übungen sind entscheidend.
- Fluchtwege im Schutzbereich frei und gekennzeichnet halten
- Vorwarnsysteme regelmäßig prüfen (akustisch, optisch, ggf. Sprachalarm)
- Mindest-Vorwarnzeit im Konzept und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
- Beschilderung mit Sicherheits- und Zusatzzeichen nach ASR A1.3
- Möglichkeit zum manuellen Abbruch der Flutung, wo technisch vorgesehen
Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung, Übungen
Selbst wenn das Verlassen des Gefahrenbereichs technisch sichergestellt ist: Jede Person im Schutzbereich einer Leichtschaum-Löschanlage muss regelmäßig unterwiesen werden – Signale, Wege, Verbot des Betretens nach Alarm, Verhalten bei Störung.
Der Unternehmer trägt den Personenschutz auf Basis der Gefährdungsbeurteilung; Maßnahmen dokumentieren. Evakuierungsübungen helfen, das Verlassen des Gefahrenbereichs zu trainieren – siehe Alarmierung und Evakuierung.
Wartung und Prüfung der Löschanlage selbst: Sprinkler- und Löschanlagen-Prüffristen. Personenschutz und Technikprüfung gehören zusammen, lösen sich nicht ab.
Technische Entwicklungen (Ausblick)
FBFHB-010 nennt Ansätze zur weiteren Risikominderung – relevant bei Neubau, Umbau oder Nachrüstung:
- Verzögerungseinrichtungen für zuverlässigen Start der Raumflutung erst nach Vorwarnzeit
- Kriterien für minimale Vorwarnzeit und redundante Verzögerung
- Optimierte Vorwarnung mit verständlichen Sprachdurchsagen oder optischen Signalen
- Sicherstellung der Funktion aller Warnmittel
- Kennzeichnung und manueller Abbruch der Flutung
Abgrenzung zu anderen Löschsystemen
CO₂-Löschanlagen: ebenfalls Erstickungsgefahr, aber anderes Wirkprinzip und Verhalten – siehe CO₂-Feuerlöscher in Räumen. Sprinkler: kein Volumenfüllungskonzept, andere Evakuierungslogik.
Mittelschaum (VZ bis 200) in vielen Industrieanlagen: andere Gefährdungsbeurteilung als bei Hochschaum über VZ 200. Im Zweifel Verschäumungszahl und Anlagenkonzept mit Errichter und Sachverständigem klären.
Fazit für Betreiber
Leichtschaum-Löschanlagen schützen Sachwerte und Anlagen effektiv – setzen aber Personen im Schutzbereich erheblichen Risiken aus, wenn Vorwarnung, Fluchtwege oder Unterweisung versagen. Moderne Technik (Verzögerung, Sprachalarm, Abbruch) und organisatorische Maßnahmen müssen zusammenwirken.
Die DGUV arbeitet an vertiefender DGUV-Information zum Personenschutz bei Spezial-Löschanlagen – FBFHB-010 bleibt die kompakte Betriebsorientierung.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst FBFHB-010 zusammen – keine Einzelfestlegung für Ihre Anlage. Technische Details (VZ, Vorwarnzeit, Verzögerung) stehen im Genehmigungs- und Prüfdokument. Er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung und keine Instandhaltung durch Fachfirmen.
- Was ist der Unterschied zwischen Leichtschaum und Schwerschaum?
- Die Verschäumungszahl: Schwerschaum bis VZ 20, Mittelschaum bis 200, Leichtschaum über 200. Nur Leichtschaum ist für schnelle Volumenflutung ausgelegt – mit Erstickungsgefahr für Personen im Raum.
- Wie lange habe ich nach dem Alarm, um den Raum zu verlassen?
- Die Vorwarnzeit ist anlagenspezifisch festgelegt und muss ausreichen, den Schutzbereich von jedem Punkt aus zu verlassen. Keine pauschale Sekundenzahl – im Betrieb aus Konzept, Beschilderung und Unterweisung kennen.
- Darf ich bei laufender Vorwarnung noch Feuer löschen?
- Nein. Bei Leichtschaum-Schutzbereichen gilt: sofort den Raum verlassen. Löschversuche gefährden Leben – die Anlage übernimmt die Brandbekämpfung.
- Wer muss unterwiesen werden?
- Alle Personen, die sich im Schutzbereich aufhalten können – Beschäftigte, Fremdfirmen, ggf. Besucher nach Betriebsregel. Regelmäßig, nicht nur bei Inbetriebnahme.
- Reichen Sprinkler-Unterweisungen für Leichtschaum-Anlagen?
- Nein. Das Gefährdungsprofil ist anders: Volumenflutung, Erstickung, strikte Vorwarnzeit. Eigene Betriebsanweisung und Unterweisung für den Hochschaum-Schutzbereich.
- Was tun, wenn jemand im Schaum feststeckt?
- Sofort Feuerwehr/Rettungsdienst alarmieren (112), Flutung wenn möglich abstellen lassen, keine Eigenrettung ohne Atemschutz und Einsatzkonzept. Prävention durch funktionierende Vorwarnung und Übungen ist der maßgebliche Schutz.
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