Genehmigungsfrei ≠ brandschutzfrei
§ 62 BauO NRW listet genehmigungsfreie Bauvorhaben – isoliert, ohne funktionalen Zusammenhang mit größerem Vorhaben. Die Handlungsempfehlung der Bauaufsicht NRW (2018) präzisiert die Auslegung.
Wichtig: Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von öffentlich-rechtlichen Anforderungen – Brandschutz, Abstandsflächen, Stellplätze bleiben. Bauaufsicht kann eingreifen, wenn Vorschriften verletzt werden.
Grenzfall ja: Freischank 35 m² an Gaststätte, genehmigungsfrei nach § 62 Abs. 1 Nr. 10 f), aber Räumungswege, Feuerlöscher, ggf. Sonderbau-Umfeld des Gastbetriebs bleiben relevant. Grenzfall nein: „Steht unter § 62, brauchen wir kein Brandschutz“ – Feuerwehrzufahrt blockiert, Rettungsweg fehlt.
Garagen und Stellplätze bis 30 m²
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 b) BauO NRW: Garagen und überdachte Stellplätze genehmigungsfrei mit mittlerer Wandhöhe bis 3 m – Brutto-Grundfläche aller genehmigungsfrei errichteten Garagen/Stellplätze auf dem Grundstück zusammen max. 30 m².
Mehrere kleine Garagen: Summe 30 m², nicht je Garage. Überschreitung → Genehmigungsbedürftigkeit und ggf. Mittelgarage SBauVO ab 100 m².
In Abstandsflächen: § 6 Abs. 8 BauO – privilegierte Nebenanlagen nur bis 30 m³ bzw. eingeschränkter – Abstand und Brandwand-Thema bleibt.
Freischankflächen bis 40 m²
§ 62 Abs. 1 Nr. 10 f): Errichtung und Änderung von Freischankflächen bis 40 m² inkl. verbundener Nutzungsänderung Gaststätte oder Verkaufsstelle Lebensmittelhandwerk – genehmigungsfrei.
Freischank: im Freien liegender Teil der Gaststätte/Verkaufsstelle zum Verzehr vor Ort – nicht jede Terrasse mit Tischen.
Brandschutz: Gastronomie, Fluchtwege aus dem Gastbetrieb, Heißarbeiten, Fettbrand – genehmigungsfrei heißt nicht MVStättVO/SBauVO-frei, wenn Sonderbau-Tatbestand des Hauptbetriebs besteht.
Weitere genehmigungsfreie Vorhaben mit BS-Bezug
Wintergarten bis 30 m² BGF (GK 1–3), Terrassenüberdachung, Balkonverglasung – brandschutztechnisch: Anbindung ans Gebäude, Brandabschnitt, ggf. Rauchübertragung.
Aufschüttung/Abgrabung bis 30 m² (Außenbereich bis 400 m²) – Rettungswege und Entwässerung; nicht Brandschutz-Kern, aber bei Zufahrten relevant.
Keine Bauvorlagen bei rein genehmigungsfreien Vorhaben – trotzdem Dokumentation für Versicherung und spätere Umbauten sinnvoll.
Typische Fehler
Freischank + Innenraum-Erweiterung als ein Vorhaben – funktionaler Zusammenhang kann Genehmigungspflicht für Gesamtvorhaben auslösen.
Dritte Garage à 15 m² auf demselben Grundstück – Summe 45 m², § 62 überschritten.
Genehmigungsfreier Wintergarten an GK-4-Gebäude – andere Grenzen als GK 1–3; Fachplanung prüfen.
Grenzen
Dieser Ratgeber fasst § 62 BauO NRW und Handlungsempfehlung 2018 zusammen. Lokale Auslegung kann variieren. Er ersetzt keine Bauaufsichts-Anfrage und keinen Sonderbau-Nachweis des Hauptgebäudes.
- Heißt genehmigungsfrei ohne Brandschutz?
- Nein. Öffentlich-rechtliche Anforderungen inkl. Brandschutz gelten weiter; nur das Genehmigungsverfahren entfällt bei §-62-Tatbestand.
- Wie viele Garagen à 20 m² sind erlaubt?
- Summe aller genehmigungsfrei errichteten Garagen/Stellplätze max. 30 m² auf dem Grundstück – nicht pro Gebäude einzeln unbegrenzt.
- Was ist eine Freischankfläche?
- Im Freien gelegener Verzehrbereich einer Gaststätte oder Lebensmittelhandwerks-Verkaufsstelle – bis 40 m² genehmigungsfrei änderbar.
- Brauche ich für Freischank ein Konzept?
- Nicht wegen § 62 allein – aber der Hauptbetrieb kann Sonderbau sein; dann gilt dessen Nachweis inkl. Außenbereich.
- Wintergarten genehmigungsfrei – und Brandschutz?
- Anbindung an Gebäudehülle prüfen: Brandabschnitt, Wärmedämmung, ggf. Rauch – unabhängig von § 62.
- Wer prüft bei genehmigungsfreien Vorhaben?
- Kein Antragsverfahren – bei Verstößen dennoch Bauaufsicht; bei Schaden Versicherung und Haftung.
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