Darf ein Feuerwehrgerätehaus im Wohngebiet stehen?
Ja – nach dem BVerwG ist ein Feuerwehrgerätehaus eine Anlage für Verwaltungen und im allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich, wenn es nach Größe und Ausstattung maßgeblich dem Brandschutz der näheren Umgebung dient.
Freiwillige Feuerwehren brauchen Standorte nahe der Bebauung; Nachbarn fürchten Sirenen und Ausrückverkehr. Das ist Planungsrecht mit Brandschutzbezug – getrennt von Brandwand-Fällen.