Darf die Gemeinde Hilfsfristen in der Planfeststellung rügen?
Nein – nicht als Selbstverwaltungsrecht. Hilfsfristen können in NRW Gegenstand einer Weisung nach § 54 Abs. 3 Satz 1 BHKG sein; der wehrfähige Kern der Gemeinde liegt nur bei weisungsfreier Aufgabenwahrnehmung.
Brandschutz ist Pflichtaufgabe nach Weisung (§ 2 Abs. 2 BHKG). Das heißt nicht „nie Rechte“ und nicht „immer einklagbar“. Für Vorhabenträger entscheidet die Trennlinie weisungsfrei vs. weisungsgebunden.