Schützt jahrelange Duldung vor Beseitigung?
Nein. Passive Untätigkeit der Bauaufsicht ist nur passive Duldung ohne Gestattungswirkung. Ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse der Gefahrenabwehr verjähren nicht und werden nicht verwirkt – die Behörde darf einen als rechtswidrig erkannten Zustand später beenden.
Das ist die harte Grenze zum Bestandsschutz: Bestandsschutz schützt rechtmäßig errichtete Anlagen – nicht illegale Öffnungen. Wer auf Schweigen spekuliert, riskiert trotzdem Beseitigung.