Feuerwehrpläne und Fluchtpläne
Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und Flucht- und Rettungsplänen nach ASR A2.3. In Köln und NRW.
Zwei Planarten, klar getrennt
Einsatzkräfte und Betrieb brauchen unterschiedliche Unterlagen.
- Feuerwehrplan (DIN 14095): Einsatzunterlage für die Feuerwehr mit Lage, Zugängen, Brandschutzeinrichtungen und relevanten Gefahren. Oft aus dem genehmigten Brandschutzkonzept vorgesehen.
- Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3): Orientierung für Beschäftigte und Besucher, lagerichtig an den Aufenthaltsorten. Arbeitsschutz, nicht Einsatzleitung.
Der bauordnungsrechtliche Rettungswegnachweis gehört ins Konzept bzw. in die Stellungnahme. Er ist kein Ersatz für diese beiden Planarten. Abgrenzung zur Brandschutzordnung: die BSO regelt Verhalten und Zuständigkeiten, nicht die Planzeichnung.
Wann Pläne nötig oder zu aktualisieren sind
Neubau, Umbau und laufender Betrieb.
- Auflage aus Baugenehmigung, Brandschau oder Versicherer
- Umbau, Nutzungsänderung oder geänderte Fluchtwege
- Neue Brandschutzeinrichtungen, Zugänge oder Sammelplätze
- Veraltete oder widersprüchliche Pläne gegenüber dem genehmigten Stand
- Einführung oder Fortschreibung der Brandschutzordnung
Was wir liefern
Von den Grundrissen bis zur Fortschreibung.
- Grundrisse und Nutzungsdaten erfassen, Abgleich mit genehmigtem Stand
- Fluchtwege, Rettungswege und brandschutzrelevante Einrichtungen einzeichnen
- Feuerwehrpläne und Fluchtpläne normgerecht erstellen und kennzeichnen
- Überprüfung und Fortschreibung bei baulichen oder organisatorischen Änderungen
Ergänzend: Brandschutzkonzept und Stellungnahme, Brandschutzordnung.
Fachlich vertiefen
Ausführliche Erläuterungen zu BauO NRW, Nachweisen und typischen Fällen.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrplan und Fluchtplan?
- Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient der Einsatzleitung. Der Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 dient Beschäftigten und Besuchern zur Orientierung. Beide Planarten werden getrennt erstellt und fortgeschrieben.
- Brauche ich immer beide Planarten?
- Nicht pauschal. Oft fordert die Baugenehmigung oder die Feuerwehr Feuerwehrpläne. Fluchtpläne folgen dem Arbeitsschutz und der betrieblichen Notwendigkeit. Wir klären den Bedarf anhand Objekt, Auflage und genehmigtem Stand.
- Wann müssen Pläne fortgeschrieben werden?
- Bei Umbau, Nutzungsänderung, geänderten Fluchtwegen, neuen Brandschutzeinrichtungen oder wenn Pläne nicht mehr dem genehmigten Stand entsprechen.
- Ersetzt die Brandschutzordnung die Pläne?
- Nein. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt Verhalten und Zuständigkeiten. Feuerwehr- und Fluchtpläne sind eigene Unterlagen und werden oft gemeinsam mit der BSO fortgeschrieben.
- Arbeiten Sie nur in Köln?
- Feuerwehrpläne und Fluchtpläne erstellen wir in Köln und NRW.
Feuerwehrpläne oder Fluchtpläne erstellen lassen
Kurz Objekt und Anlass schildern – wir sagen Ihnen, welche Planart nötig ist und wie der Ablauf aussieht.