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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 11.01.2026

Ablaufschema Brandschadensanierung nach VdS 2357

Der Ablauf in sechs Phasen: Meldung, Erstbegehung, Konzept, Schadenbeseitigung, Abnahme und Entsorgung – die Reihenfolge nach VdS 2357, die Sie nicht vertauschen dürfen.

Das Ablaufschema in Kurzform

VdS 2357 strukturiert die Brandschadensanierung in aufeinander aufbauende Phasen. Auftraggeber und ausführendes Unternehmen haben getrennte, klar definierte Aufgaben – Überschneidungen sind über Schnittstellen im Sanierungskonzept und A+S-Plan geregelt.

  • 1. Meldung an Versicherer, Sicherung des Schadensortes
  • 2. Erstbegehung und Einstufung in Gefahren- und Arbeitsbereiche
  • 3. Bei GB 1–3: Sofortmaßnahmen, Sanierungs- und Entsorgungskonzept, A+S-Plan
  • 4. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen (ausführendes Unternehmen)
  • 5. Schadenbeseitigung
  • 6. Abnahme, ggf. Ergebniskontrolle, Entsorgung nach Konzept

Phase 1: Sicherung und Erstbegehung

Unmittelbar nach dem Brand: Objekt sichern (Strom, Wasser, Einsturzgefahr, Zutritt), Versicherer informieren, keine unsachgemäße Entsorgung. Die Erstbegehung dient der Ursachen- und Schadensfeststellung und der Einstufung in Gefahrenbereiche – sie ist Aufgabe des Auftraggebers bzw. seiner Fachleute.

Bei GB 0 kann der Pfad zur vereinfachten Entsorgung (Hausmüll) eröffnet werden, wenn das Konzept das bestätigt. Bei GB 1–3 folgen zwingend Konzept, A+S-Plan und qualifizierte Schadenbeseitigung.

Phase 2: Konzept und Planung

Für GB 1–3 erstellt der Auftraggeber (über Fachkundige) ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept sowie einen Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan). Darin: Gefahrenbereiche, Arbeitsabläufe, Schnittstellen, Entsorgungswege, Abschottungen, Reinigungsstufen.

Das ausführende Unternehmen erstellt auf dieser Basis die betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung und legt Schutzmaßnahmen fest – siehe Aufgaben des ausführenden Unternehmens.

Phase 3: Schadenbeseitigung

Unter Schadenbeseitigung versteht VdS 2357 die eigentlichen Sanierungsarbeiten: Entfernen von Brandgut, Trocknung, Reinigung, Demontage, ggf. Wiederaufbau-Vorbereitung. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen richten sich nach der Gefahrenbereich-Einstufung (Tab. 1).

Arbeiten in kontaminierten Bereichen dürfen nur mit Sachkunde nach DGUV 101-004 und geeigneter PSA erfolgen.

Phase 4: Abnahme und Entsorgung

Nach Abschluss: Abnahme und ggf. Ergebniskontrolle (z. B. Reinigungs- oder Schadstoffmessung). Reststoffe und Abfälle werden gemäß Entsorgungskonzept entsorgt – von Hausmüll (GB 0) bis Sonderabfall (GB 1–3).

Dokumentation für Versicherer, spätere Vermietung oder Wiederinbetriebnahme aufbewahren.

Mehrere Firmen auf der Baustelle

Wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig in einem kontaminierten Bereich arbeiten, ist ein Koordinator mit Entscheidungsbefugnis zu benennen – typisch der generalunternehmerische Sanierer oder ein vom Auftraggeber benannter SiGe-Koordinator. Er koordiniert Zonen, Zeiten und Schutzmaßnahmen.

Praxis: Reihenfolge nicht vertauschen

Typischer Fehler: Handwerker beginnen mit Trocknung oder Abbruch, bevor Gefahrenbereiche und A+S-Plan stehen – dann müssen Arbeiten unterbrochen und Schutz nachgerüstet werden. Zweiter Fehler: Entsorgung ohne Konzept – Sonderabfall landet im Restmüll, Versicherer lehnen Kosten ab.

Grenzen

Das Ablaufschema ist ein Leitfaden nach VdS 2357. Versicherer, Behörden und Mietverhältnisse können zusätzliche Schritte verlangen. Dieser Ratgeber ersetzt kein individuelles Sanierungskonzept.

Häufige Fragen

Wann darf mit der Schadenbeseitigung begonnen werden?
Bei GB 1–3 erst nach Sanierungs- und Entsorgungskonzept, A+S-Plan und Gefährdungsbeurteilung des ausführenden Unternehmens. Sofortmaßnahmen (Sicherung, Strom, Leckagen) sind davon getrennt und unverzüglich.
Wer führt die Abnahme durch?
Der Auftraggeber – oft mit Versicherer, Sachverständigem oder Messdienst. Bei Mietobjekten zusätzlich Abstimmung mit Vermieter und Nutzern.
Was sind Sofortmaßnahmen?
Sicherung des Objekts, Schadensbegrenzung, Trocknung wo sinnvoll, Absperrung – ohne die eigentliche kontaminierte Schadenbeseitigung zu ersetzen.
Gilt VdS 2357 gesetzlich?
VdS 2357 ist ein anerkannter Leitfaden; verbindlich sind DGUV-Regeln, TRGS und die Gefährdungsbeurteilung. VdS 2357 ist in der Praxis der maßgebliche fachliche Standard.
Wie lange dauert eine Brandschadensanierung?
Von wenigen Tagen (GB 0, lokaler Schaden) bis Monate bei GB 3, Strukturschaden und Sonderabfall. Das Konzept sollte einen Zeitplan mit Meilensteinen enthalten.

Weitere Ratgeber: Brandschadensanierung (VdS 2357)

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