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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 18.01.2026

Gefährdungsbeurteilung und Sofortmaßnahmen nach Brand

Sofortmaßnahmen in den ersten 48 Stunden nach Brand: Sicherung, Meldung, Feuchte begrenzen – und was erst nach der GB-Einstufung erlaubt ist.

Zwei Ebenen: Sofort und geplant

Nach einem Brand gibt es unverzügliche Sofortmaßnahmen (Sicherung, Schadensbegrenzung) und die vorbereitende Gefährdungsbeurteilung für die kontaminierte Schadenbeseitigung. Beides darf nicht vermischt werden: Trocknungsgeräte in GB-3-Zonen ohne Abschottung oder Abbruch ohne PSA sind keine Sofortmaßnahmen.

Sofortmaßnahmen – typische Maßnahmen

Sofortmaßnahmen dienen der Schadensbegrenzung, nicht dem vollständigen Wiederaufbau.

  • Absperren des Schadensortes, Zutritt nur für Einsatzkräfte und Fachleute
  • Strom, Gas und Wasser sichern; Einsturzgefahr bewerten
  • Löschwasser und Feuchte begrenzen (Leckagen, Abpumpen – mit Entsorgungsplan)
  • Versicherer und ggf. Behörden informieren
  • Erste Dokumentation ohne unnötige Exposition in kontaminierten Zonen

Gefährdungsbeurteilung vor Schadenbeseitigung

Vor Arbeiten in kontaminierten Bereichen (ab GB 1) ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht und TRGS 524 erforderlich. Der Auftraggeber stuft den Schadensort ein; das ausführende Unternehmen beurteilt die Gefährdungen seiner konkreten Tätigkeiten auf Basis des A+S-Plans.

Inhalt: Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Exposition, Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich), arbeitsmedizinische Vorsorge, Unterweisung.

Schutzmaßnahmen nach Gefahrenbereich

Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen werden anhand der Gefahrenbereich-Einstufung nach VdS 2357 Tab. 1 festgelegt. Je höher der GB, desto strenger Abschottung, Unterdruck/Lüftung, PSA und Entsorgung vor Ort.

Ohne Einstufung: Maßnahmen wie GB 3 anwenden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen kann arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht- oder Angebotsvorsorge) über den Betriebsarzt erforderlich sein – inklusive ggf. Biomonitoring. Das ausführende Unternehmen organisiert die Vorsorge für seine Beschäftigten; der Auftraggeber muss Zutritt und Informationen ermöglichen.

Abgrenzung zur betrieblichen Gefährdungsbeurteilung

Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 im laufenden Betrieb deckt nicht automatisch die Sanierung nach Brand ab. Nach einem Schaden entsteht eine neue, temporäre Gefährdungssituation – separate Beurteilung und Dokumentation sind nötig.

Grenzen

Konkrete Maßnahmen hängen vom Einzelfall ab. Laboranalysen, Asbestgutachten und behördliche Auflagen können zusätzlich erforderlich sein.

Häufige Fragen

Darf ich selbst mit dem Aufräumen beginnen?
In GB 0 mit geringer Belastung und nach kurzer Einweisung ggf. ja. Ab GB 1 nur mit Sachkunde, PSA und Plan – sonst Gesundheitsrisiko und Haftung.
Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?
Das ausführende Unternehmen für seine Arbeiten; der Auftraggeber liefert Einstufung, Konzept und A+S-Plan als Grundlage.
Was ist Biomonitoring?
Ärztliche Überwachung der Exposition gegenüber Schadstoffen – z. B. Blut- oder Urintests bei bestimmten Gefahrstoffen. Kann bei GB 2/3 relevant sein.
Reicht eine Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke?
Jedes ausführende Unternehmen braucht eine auf seine Tätigkeit bezogene Beurteilung. Der Koordinator stellt Konsistenz auf der Baustelle sicher.
Wann ist Trocknung eine Sofortmaßnahme?
Wenn Feuchteschäden unmittelbar begrenzt werden müssen – aber Geräte, Zonen und Entsorgung des Kondensats müssen zum Gefahrenbereich passen.

Weitere Ratgeber: Brandschadensanierung (VdS 2357)

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