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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 25.01.2026

Aufgaben des ausführenden Unternehmens nach DGUV 101-004

Worauf Sie bei der Sanierungsfirma achten: Sachkunde DGUV 101-004, PSA, Unterweisung und eigene Gefährdungsbeurteilung – Checkliste für die Auftragsvergabe.

Rolle des ausführenden Unternehmens

Das ausführende Unternehmen führt die Schadenbeseitigung nach VdS 2357 technisch aus. Es arbeitet auf Basis von Einstufung, Sanierungskonzept und A+S-Plan des Auftraggebers und erstellt die betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung für seine Tätigkeiten.

Sachkunde und Fachkunde

Das Unternehmen muss über Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 verfügen. Die Anforderungen der Anhänge 6 A/B erfüllen zugleich die Vorgaben der TRGS 524, Anhang 2 A/B für Sachkunde bzw. Fachkunde.

Ohne nachweisbare Qualifikation dürfen keine Arbeiten in GB 1–3 ausgeführt werden.

Pflichten des Unternehmens

  • Arbeitsverfahren festlegen und Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (PSA) bereitstellen
  • Betriebsanweisungen für die konkreten Tätigkeiten erstellen
  • Beschäftigte über Gefahren unterweisen und Ersthelfer organisieren
  • Mit A+S-Plan und Koordinator abstimmen, wenn mehrere Firmen arbeiten

Persönliche Schutzausrüstung

PSA richtet sich nach Gefahrenbereich und Tätigkeit – von Atemschutz und Schutzanzug bis zu Handschuhen und Augenschutz. Der Auftraggeber stellt Zutritt und Informationen bereit; das Unternehmen wählt und unterhält die PSA und dokumentiert Unterweisung und Einsatz.

Koordinator bei mehreren Firmen

Arbeiten mehrere Unternehmen gleichzeitig im kontaminierten Bereich, ist ein Koordinator mit Entscheidungsbefugnis zu benennen. Er löst Konflikte bei Zonen, Lüftung und Zeiten – der Sanierer muss seine Planung mit ihm abstimmen.

Was das Unternehmen nicht ersetzt

Es ersetzt nicht die Pflichten des Auftraggebers (Einstufung, Konzept, A+S-Plan). Es erstellt kein baurechtliches Brandschutzkonzept für Genehmigungen – das bleibt Planer/Sachverständiger. Es übernimmt nicht die Versicherungsregulierung.

Grenzen

Anforderungen können je nach Schadstofflage und Landesrecht differieren. Nachweise (Zertifikate, Unterweisungslisten) sollten vor Auftragserteilung geprüft werden.

Häufige Fragen

Darf ein normaler Malerbetrieb die Sanierung übernehmen?
Nur bei GB 0 mit geringer Belastung und nachweisbarer Kompetenz. Ab GB 1 ist Sachkunde nach DGUV 101-004 erforderlich – typisch spezialisierte Brandschadensanierer.
Was ist der Unterschied Sachkunde und Fachkunde?
Sachkunde befähigt zur Ausführung unter Anleitung bzw. für definierte Tätigkeiten; Fachkunde umfasst höhere Verantwortung (Planung, Beurteilung). TRGS 524 und DGUV 101-004 regeln die Stufen in Anhängen.
Muss das Unternehmen einen Betriebsarzt haben?
Für eigene Beschäftigte muss arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert werden – oft über den BG-Arzt oder einen betriebsärztlichen Dienst.
Wer haftet bei Verstößen?
Auftraggeber und ausführendes Unternehmen können parallel in der Verantwortung stehen – Auftraggeber für Vorbereitung, Unternehmen für sichere Ausführung.
Brauche ich ein generalunternehmerisches Sanierungsunternehmen?
Bei komplexen Schäden sinnvoll: ein Hauptauftragnehmer koordiniert Gewerke und hält A+S-Plan ein. Bei kleinem GB-0-Schaden können Einzelgewerke mit klarer Einstufung ausreichen.

Weitere Ratgeber: Brandschadensanierung (VdS 2357)

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