Entsorgung nach Gefahrenbereich
Die Entsorgung ist Teil des Sanierungs- und Entsorgungskonzepts – nicht Nebensache. Bei GB 0 kann Entsorgung als Hausmüll möglich sein, wenn das Konzept das nach Prüfung festlegt. Bei GB 1–3 fallen Sonderabfälle (Ruß, kontaminierte Bauteile, Filter, PSA) nach Abfallrecht an.
Falsche Entsorgung kann Bußgelder, Versicherungsablehnung und Haftung auslösen.