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H&S+ Brandschutz Köln

H&S+ Köln – BrandschutzStand: 22.01.2026

Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) bei Brandschadensanierung

Was in den Arbeits- und Sicherheitsplan nach VdS 2357 gehört: Zonenplan, Absperrungen, Entsorgungswege und Pflichtinhalte für GB 1–3 – das zentrale Baustellendokument.

Was ist der A+S-Plan?

Der Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) ist das zentrale Planungsdokument für die Brandschadensanierung bei Gefahrenbereichen 1 bis 3. Er beschreibt, wo und wie gearbeitet wird, welche Gefahrenbereiche und Arbeitszonen gelten und welche Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen einzuhalten sind.

Er wird vom Auftraggeber durch Fachkundige erstellt und ist Voraussetzung für die Beauftragung und die Gefährdungsbeurteilung des ausführenden Unternehmens.

Typische Inhalte

  • Grundriss/Schnitt mit Gefahrenbereichen GB 0–3 und Arbeitszonen
  • Reihenfolge der Sanierungsschritte (Abbruch, Reinigung, Trocknung, Entsorgung)
  • Absperrungen, Beschilderung, Zutrittsregeln
  • Lüftung, Unterdruck, Filter – je nach GB
  • Entsorgungswege: Sammelstellen, Container, Sonderabfall
  • Schnittstellen zu Versicherer, Messungen, Abnahme
  • Anforderungen an ausführende Unternehmen (Sachkunde, PSA, Unterweisung)

Bezug zu Sanierungskonzept und Gefährdungsbeurteilung

Das Sanierungs- und Entsorgungskonzept legt das „Was“ und „Wozu“ fest – der A+S-Plan das „Wo“ und „Wie“ auf der Baustelle. Die Gefährdungsbeurteilung des Sanierers bezieht sich auf den A+S-Plan und konkretisiert Schutzmaßnahmen für die eigenen Beschäftigten.

Alle drei Dokumente müssen zusammenpassen; Widersprüche führen zu Baustellenstillstand und Haftungsfragen.

Wer erstellt den A+S-Plan?

Fachkundige im Auftrag des Auftraggebers – typisch Brandschadensanierer mit DGUV-101-004-Qualifikation, Sachverständige oder spezialisierte Planer. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich, auch wenn die Versicherung einen Dienstleister vorschlägt.

Koordination bei mehreren Gewerken

Der A+S-Plan benennt Zuständigkeiten und Zeiten, wenn mehrere Firmen im kontaminierten Bereich arbeiten. Ein Koordinator mit Entscheidungsbefugnis passt den Plan bei Änderungen an (neue Schadstofffunde, Wetter, Verzögerungen).

Typische Mängel im A+S-Plan

  • Nur Fließtext ohne Lageplan und Zonen
  • Entsorgung „extern“ ohne konkrete Wege und Containerstandorte
  • Keine Regelung für Nachbarn, Mieter oder gemeinsame Flure
  • Plan veraltet nach Umbau der Abschottung während der Sanierung

Grenzen

Der A+S-Plan ist kein Brandschutzkonzept im baurechtlichen Sinne und kein Ersatz für Genehmigungen bei Wiederaufbau. Er regelt Arbeitssicherheit und Sanierungsablauf nach VdS 2357.

Häufige Fragen

Brauche ich einen A+S-Plan bei GB 0?
Bei klar begrenztem GB 0 oft vereinfacht oder im Sanierungskonzept integriert. Bei GB 1–3 ist ein eigenständiger A+S-Plan Pflichtbestandteil.
Ist der A+S-Plan dasselbe wie ein SiGe-Plan?
Verwandt in der Koordinationsidee, aber fachlich auf kontaminierte Brandschadensanierung nach VdS 2357 ausgerichtet – nicht identisch mit der Baustellen-SiGe nach Baustellenverordnung, kann aber parallel nötig sein.
Muss der Versicherer den Plan genehmigen?
Versicherer fordern oft das Konzept und den A+S-Plan vor Kostenfreigabe. Rechtlich bindend für Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung und Einhaltung von TRGS 524.
Wer aktualisiert den Plan bei Änderungen?
Der Auftraggeber über die planenden Fachkundigen – der Koordinator auf der Baustelle meldet Abweichungen.
Kann H&S+ einen A+S-Plan erstellen?
Im Rahmen der fachlichen Begleitung und Beratung nach Abstimmung des Umfangs – abhängig von Objekt und Gefahrenbereich. Erstberatung zur Einordnung: Kontaktformular.

Weitere Ratgeber: Brandschadensanierung (VdS 2357)

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